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Traumatisierte Flüchtlinge

Im Asylverfahren sollen krankheitsbezogene Gefahren, die mit einer möglichen Abschiebung einhergehen, geprüft werden. Doch der Nachweis einer psychischen Erkrankung wird erheblich erschwert. Foto: Pixabay

Traumatisierte Flüchtlinge dürfen nicht abgeschoben werden!
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Krieg, Folter, Vergewaltigung: Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, haben in ihrer Heimat und auf der Flucht oft Gewalt erlitten. Neben körperlichen Leiden können Erkrankungen wie posttraumatische Belastungsstörungen bis hin zu Suizidgefahr die Folge sein. Doch psychische Erkrankungen werden im Asylverfahren nicht ausreichend berücksichtigt.

Immer wieder werden sogar traumatisierte Menschen abgeschoben, obwohl ihnen in ihren Herkunftsländern eine wesentliche Verschlechterung ihres Zustands bis hin zu einer Retraumatisierung droht. Und therapeutische Behandlungsmöglichkeiten existieren in vielen Ländern nicht.

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